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RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/132Die Presse - Recht 2008, 12 Heft 16 v. 15.4.2008

Streit um einen Porsche

Auch ein Porsche 996 Carrera 4 Cabrio kann unter bestimmten Umständen dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Allerdings hat der Steuerpflichtige dann den klaren Beweis zu führen, dass er das Luxusauto nicht in Wirklichkeit vorwiegend privat verwendet, sondern überwiegend betrieblich – zum Beispiel zu Repräsentationszwecken, wenn er Autohändler ist. Dieser Beweis misslang dem Berufungswerber vor dem Unabhängigen Finanzsenat in der Sache RV/0137-G/07 vom 11. März dieses Jahres. Die "Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen" gebiete es "geradezu, die Unsicherheit über die tatsächliche Nutzung" des "Luxus- und Freizeitwirtschaftsgutes" Porsche dem Berufungswerber, einer GmbH, anzulasten, hielt der UFS in seiner Entscheidungsbegründung fest.

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