Freies Dienstverhältnis
Laut eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs (2005/08/0082) begründet die Präsentation von AMC-Geschirr zu Verkaufszwecken ein freies Dienstverhältnis. Ein Werkvertrag sei zu verneinen, weil unklar bleibt, worin ein Werk bestanden haben könnte und der Vertrag nach Erreichen eines solchen Werkes auch nicht beendet gewesen wäre. Auch der Umstand, dass Bezahlung erfolgte, wenn bei der Präsentation nichts verkauft wurde, spreche gegen einen Werkvertrag.

