Strenge gegen Richter
Der Oberste Gerichtshof sorgt für disziplinäre Strenge in der Kollegenschaft. Ein Richter, der stehle und versuche, die Polizei von einer Anzeige abzuhalten, untergrabe massivst die fundamental bedeutsame Chance auf Akzeptanz und gefährde das Standesansehen. Statt des vom Disziplinargericht verhängten bloßen Verweises bedürfe es – neben dem mit Diversion erledigten Strafverfahren – zumindest der Ausschließung von der Gehaltsvorrückung (Ds 5/06).

