US-Studenten bekommen kein Geld für Pro-bono-Fälle
US-Anwaltskanzleien müssen Jusstudenten nicht bezahlen, sofern sie Pro-bono-Causen bearbeiten, die der Kanzlei keinen direkten Nutzen bringen. Der Fair Labor Standards Act erlaubt prinzipiell nicht, dass Leute unentgeltlich für auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen wie eine Kanzlei arbeiten. Nun stellte das US-Department of Labor nach einer Anfrage des früheren Präsidenten der amerikanischen Anwaltskammer klar, dass Pro-bono-Fälle in Kanzleien eine Ausnahme darstellen.

