vorheriges Dokument
nächstes Dokument

In Kürze

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2013/357Die Presse - Recht 2013, 18 Heft 38 v. 19.9.2013

US-Studenten bekommen kein Geld für Pro-bono-Fälle

US-Anwaltskanzleien müssen Jusstudenten nicht bezahlen, sofern sie Pro-bono-Causen bearbeiten, die der Kanzlei keinen direkten Nutzen bringen. Der Fair Labor Standards Act erlaubt prinzipiell nicht, dass Leute unentgeltlich für auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen wie eine Kanzlei arbeiten. Nun stellte das US-Department of Labor nach einer Anfrage des früheren Präsidenten der amerikanischen Anwaltskammer klar, dass Pro-bono-Fälle in Kanzleien eine Ausnahme darstellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!