Immo-KG als Fall für den Verwaltungsgerichtshof
Die Finanzverwaltung hat eine Amtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats erhoben, die vermögensverwaltenden Personengesellschaften ("Immo-KG") steuerlich entgegengekommen war. Nach der UFS-Entscheidung sollte – entgegen den Einkommensteuerrichtlinien – bei indirekt gehaltenen Immobilien bloß die kurze einjährige und nicht die (bisher noch) für Immobilien geltende zehnjährige Spekulationsfrist anzuwenden sein (s. "Rechtspanorama" vom 30. Jänner). Der Verwaltungsgerichtshof prüft den Fall jetzt (2012/13/0021).

