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In der Verlängerung: Die virtuelle Hauptversammlung als Folge der Corona-Pandemie

GesetzgebungsmonitorFH-Prof. MMMag. Dr. Christian SzücsjusIT 2022/3jusIT 2022, 13 Heft 1 v. 25.2.2022

Die durch den Erreger SARS-CoV-2 verursachte Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen haben den österreichischen Gesetzgeber im März 2020 dazu veranlasst, ein eigenes Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) zu beschließen. Dieses lässt bei österreichischen Aktiengesellschaften zeitlich befristet sogar rein virtuelle Hauptversammlungen zu. Mit BGBl I 246/2021 wurde diese Möglichkeit bis inkl 30. 6. 2022 verlängert.

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