Aus einer weiteren Kundmachung (BGBl III 2007/91) ergibt sich, dass Montenegro und Serbien die Weiterbindung an das Haager Testamentsabkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl 1963/295) nach der Auflösung ihrer Staatenunion bestätigt haben.