Ein Abgleich der kundgemachten Liste der Gründerzeitviertel mit der Liste der "Wohngebietstypen 2016" der MA 18 offenbart, dass viele Zählgebiete in das Verzeichnis der Gründerzeitviertel aufgenommen wurden, obwohl diese Zählgebiete schon zum Stichtag 1. 3. 1994 die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllten.
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