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Bedenken gegen die Handlungsfähigkeit eines Beteiligten

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2024/43immolex 2024, 104 - 105 Heft 3 v. 15.3.2024

Das Grundbuchsgericht darf die beantragte Eintragung nicht bewilligen, wenn begründete Bedenken gegen die Handlungsfähigkeit eines bei der Eintragung Beteiligten bestehen. Entsprechende Verdachtsmomente, die sich auch aus dem Pflegschaftsakt ergeben können, sind von Amts wegen zu berücksichtigen.

5 Ob 156/23m

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