§ 1299 ABGB normiert einen allgemeinen Standard an erwartbaren Kenntnissen. Tatsächlich vorhandene Spezialkenntnisse müssen verwertet werden, wenn damit nicht eine unzumutbare Anstrengung verbunden wäre. Die (mittlerweile eingestellte) "Entscheidungssammlung Wohnrecht - EWr" gehört allerdings bereits im Rahmen der allgemeinen Sachverständigenhaftung zur verbindlichen Lektüre von Hausverwaltern.

