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Anzeige der Veräußerung des im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens

MietrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2024/35immolex 2024, 86 - 87 Heft 3 v. 15.3.2024

Sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber sind verpflichtet, die Unternehmensveräußerung dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeige hat Ordnungsfunktion, sie soll den Vermieter informieren und die in § 12a Abs 2 MRG vorgesehene Möglichkeit eröffnen, die Anhebung des Mietzinses auf den nach § 16 Abs 1 MRG zulässigen Betrag zu begehren.

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