Kaum haben wir uns von den Entscheidungen des OGH zur Wertsicherung erholt, können wir Ihnen bereits neue Klauselentscheidungen präsentieren. In den Entscheidungen 9 Ob 4/23p und 4 Ob 222/22h werden wiederum zahlreiche Klauseln in Bestandverträgen als unzulässig eingestuft, diesmal zu einem bunten Strauß von Themen, wie etwa.
Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

