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Wirkung einer erst spät als rechtswirksam entschiedenen gerichtlichen Aufkündigung

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/85immolex 2023, 183 - 184 Heft 5 v. 12.5.2023

Wird eine gerichtliche Aufkündigung für rechtswirksam erklärt, dann endet das Bestandverhältnis stets zu dem in der Kündigung angegebenen Zeitpunkt, auch wenn das Urteil, mit dem die Aufkündigung für rechtswirksam erklärt wurde, erst später ergangen ist. Nach diesem Zeitpunkt ist der Mieter nur noch titelloser Benützer; Rechte eines Mieters, wie etwa nach § 15e WGG auf nachträgliche Übertragung in das WE, hat er nicht mehr.

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