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Aufkündigung infolge Ablebens der Mieterin trotz gesetzlicher "Kaufoption"

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtRechtsprechungJudikaturWilhelm Garzonimmolex 2023/45immolex 2023, 90 - 92 Heft 3 v. 15.3.2023

Eigentum geht nicht schon mit der Optionsausübung über, sondern diese schafft lediglich den Titel. Die Übertragung erfordert noch einen Modus. Ein echtes Optionsrecht setzt aber voraus, dass bereits bei Mietvertragsabschluss das Recht der Mieterin vereinbart wurde, nach Ablauf von zehn Jahren - durch Ausübung des Optionsrechts - zu einem festgelegten Preis WE an der gemieteten Wohnung zu erwerben. Wird hingegen auf die §§ 15b ff WGG verwiesen, nach denen erst nach Annahme des Kaufangebots durch die Mieterin die Voraussetzungen für die nachträgliche Übertragung in das WE zu schaffen sind, und wurde auch im Mietvertrag festgehalten, dass die Mieterin mit Leistung des Grundkostenanteils Anspruch auf nachträglichen Erwerb hat, ist sie aber nicht berechtigt, die Rechtslage durch ein Gestaltungsrecht einseitig zu verändern.

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