vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kapitalgesellschaft veräußert Liegenschaften, die als "Liebhaberei" bewirtschaftet wurden

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2022/199immolex 2022, 445 - 447 Heft 12 v. 7.12.2022

Bei Prüfung, ob die Immobilienvermietung einer GmbH Liebhaberei darstellt, sind Veräußerungsgewinne - obwohl bei der GmbH grundsätzlich steuerpflichtig - nur dann in die Prognoserechnung einzubeziehen, wenn bereits eindeutige Maßnahmen zur Veräußerung gesetzt worden sind. Bei § 7 Abs 3 KStG 1988 unterliegenden Körperschaften können daher weiterhin jene Veräußerungen, die konkret und nachweislich innerhalb der absehbaren Zeiträume des § 2 Abs 3 oder 4 LVO vorgenommen werden sollen oder worden sind, in die nach diesen Bestimmungen vorzunehmende Prognose, aufgrund derer die Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietung beurteilt wird, einbezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!