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Vermietung - ordentliche Verwaltung oder wichtige Veränderung?

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2022/184immolex 2022, 412 - 413 Heft 12 v. 7.12.2022

Der Abschluss eines Mietvertrags mit einem Dritten auf ortsübliche Zeit und zu ortsüblichen Bedingungen ist eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, es sei denn, er verstößt gegen die den Mehrheitseigentümern bekannten Interessen der Minderheit.

9 Ob 78/22v

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