Nach Art 128 Abs 1 CRR haben Institute im Kreditrisikostandardansatz Positionen, die mit besonders hohen Risiken verbunden sind, ein Risikogewicht von 150 % zuzuweisen. Gem Art 128 Abs 2 CRR ist davon auch die spekulative Immobilienfinanzierung umfasst, was zu einer Erhöhung des Eigenmittelerfordernisses führt. Dieser Beitrag setzt sich mit den einzelnen Definitionsmerkmalen der spekulativen Immobilienfinanzierung auseinander und untersucht im Besonderen die zivilrechtlichen Fragestellungen.