In der Praxis ist folgende Konstellation gar nicht selten: Eine Ehe, Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft wird beendet und eine gemeinsame Liegenschaft wird von einem Gatten, Partner oder Lebensgefährten zur Gänze übernommen. Aus grunderwerbsteuerlicher Sicht ist dann interessant, ob diese Liegenschaftsübertragung einen begünstigten Liegenschaftserwerb iSd § 7 Abs 1 Z 1 lit c GrEStG darstellt. Das BFG hatte sich in jüngster Zeit mit dieser Frage mehrmals zu befassen. Der vorliegende Beitrag skizziert die Entscheidungen des BFG und versucht, einige für die Praxis relevante Umstände näher darzustellen.