Der OGH (FN 1) hat sich rezent mit der Frage auseinandergesetzt, ob und wieweit ein Verstoß gegen ein dem Mieter vertraglich auferlegtes Haustierhaltungsverbot in der Voll- und Teilanwendung des MRG vom Vermieter zum Anlass genommen werden kann, das Mietverhältnis aufzukündigen.
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