Können das Vorhandensein einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Bauträgers iSd § 117 Abs 7 GewO 1994 und die Aufklärung darüber durch den Treuhänder eine Voraussetzung zur Erfüllung des grundbücherlichen Sicherungsmodells beim Erwerb von WE darstellen? Der Beitrag prüft diese Fragen anhand kürzlich ergangener oberstgerichtlicher Entscheidungen.