vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Verletzung von Aufklärungspflichten

MaklerrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/84immolex 2020, 277 - 279 Heft 9 v. 9.9.2020

Der Immobilienmakler ist Sachverständiger iSd § 1299 ABGB, weshalb von ihm erwartet werden kann, über einschlägige Probleme Bescheid zu wissen und richtige Auskünfte zu erteilen.

5 Ob 1/20p

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!