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Benutzungsrecht des Dritten

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/81immolex 2020, 272 - 273 Heft 9 v. 9.9.2020

Nach stRsp wird das Recht des Hauseigentümers, Dritte von der Benutzung seines Eigentums auszuschließen, durch eine von ihm getroffene Verfügung beschränkt. Es bedarf aber zumindest "irgendeiner" wirksamen (Rechts-)Grundlage zwischen demjenigen, der sein Benutzungsrecht vom Eigentümer ableitet, und dem Dritten, damit Letztgenannter - auch im Verhältnis zum Eigentümer - nicht als titellos anzusehen ist.

10 Ob 106/19y

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