Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist der Nachweis einer verdienstlichen, für den Geschäftsabschluss adäquat kausalen Tätigkeit des Maklers.
7 Ob 197/19z
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Voraussetzung für den Provisionsanspruch ist der Nachweis einer verdienstlichen, für den Geschäftsabschluss adäquat kausalen Tätigkeit des Maklers.
7 Ob 197/19z
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