Bei Rechtsgeschäften, die dem FAGG unterliegen, ist dem Verbraucher im Zuge der Belehrung über sein Rücktrittsrecht (§ 11 FAGG) das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B des FAGG zur Verfügung zu stellen
Schlagwörter:
Unternehmer; Verbraucher; Fernabsatzvertrag (FAV); Ferngeschäft; Außer-Geschäftsraum-Vertrag (AGV); Auswärtsgeschäft; Rücktrittsrecht; Muster-Widerrufsformular.