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Rechtsunwirksame Vereinbarungen zugunsten des WE-Organisators

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/81immolex 2019, 286 - 287 Heft 9 v. 4.9.2019

Vereinbarungen, in welchen dem WE-Organisator die Möglichkeit vorbehalten wird, den Dachboden (einen allgemeinen Teil des Hauses) auszubauen, sind rechtsunwirksam, es sei denn, der WE-Organisator kann nachweisen, dass durch diese Vereinbarungen WEern bzw WE-Bewerbern zustehende Nutzungs- und Verfügungsrechte nicht unbillig beschränkt werden.

5 Ob 58/19v

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