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Legitimation zur Ausschließungsklage

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/49immolex 2019, 169 - 171 Heft 5 v. 2.5.2019

WE-Partner haben - insoweit gleich notwendigen Streitgenossen nach § 14 ZPO - nur zusammen die Rechtsstellung eines einzigen WEers, sodass sie in einem gerichtlichen Verfahren, sei dies nun streitig oder außerstreitig, nur einvernehmlich vorgehen können und die mangelnde Beteiligung des WE-Partners, jedenfalls im streitigen Verfahren, auch nicht sanierbar ist.

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