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Vorzeitige Auflösung nach § 1117 ABGB ist "äußerstes Notventil"

RechtsprechungMiet- und WohnrechtMag. Nicole Neugebauer-Herlimmolex 2017/53immolex 2017, 155 - 156 Heft 5 v. 3.6.2017

Entscheidung: OGH 22.2.2017, 8 Ob 89/16w

Normen: § 1096 ABGB; § 1117 ABGB

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