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Berechnung der Eintragungsgebühr: keine Bindung an den GrESt-Bescheid, wenn der nach dem GEG Zahlungspflichtige keinen Zugang zum Verfahren betreffend Bemessung der GrESt hatte

GebührenrechtJudikaturDr. Stefan Malainer, Dr. Andreas Staribacherimmolex 2014/93immolex 2014, 332 - 334 Heft 11 v. 1.11.2014

VwGH 28.2.2014, 2013/16/0195

Schlagwörter:

Grundstückserwerb; Grundbuch; Gerichtsgebühren; Eintragungsgebühr; Vorschreibung; Grunderwerbsteuer; Steuerbescheid; Bindungswirkung; rechtliches Gehör;

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