OGH 5.9.2012, 5 Ob 132/12s
Schlagwörter:
Miet- und Wohnrecht; Außerstreitrecht; Verzicht des Rechtsanwalts auf Fortführung der Vertretung; Unterbrechung; Verfahren ohne Vertretungspflicht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Wiedereinsetzungsgrund; grobes Verschulden; Zurechnung des Verschuldens des Vertreters; Glaubhaftmachung;