Zusammenfassung: Der erkennende Senat wendet sich der Frage zu, ob ein differenzierender Aufteilungsschlüssel in Bezug auf die Sanierung einer Tiefgarage zu rechtfertigen ist, wenn ein Großteil der Wohnungseigentümer über keinen Garagenstellplatz verfügt.
Rechtsgrundlagen: § 32 WEG