Zusammenfassung: Vorliegend beantwortet der OGH die Frage, ob konsenslos durchgeführte Modernisierungsarbeiten an einem Bestandobjekt durch einen Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter auch dann rechtfertigen, wenn eine nachträgliche Duldung eines Großteils der Arbeiten erreicht wird.
Rechtsgrundlagen: § 1118 ABGB; § 30 Abs 2 Z 3 MRG