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Überprüfung der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung für vor dem 1. 4. 2009 liegende Abrechnungsperioden?

Miet- und WohnrechtJudikaturimmolex 2012/63immolex 2012, 187 - 188 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung beantwortet inhaltlich die Frage, ob eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen im Außerstreitverfahren auch für Zeiträume zulässig ist, die vor dem Inkrafttreten des § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG gelegen sind. Welche Voraussetzungen müssen dahingehend zwingend gegeben sein?

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Z 8a HeizKG

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