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Zu den Voraussetzungen für wesentliche Änderungen des Mietgegenstands

Miet- und WohnrechtJudikaturMag. Nicole Neugebauer-Herl, RA (Anmerkung)immolex 2012/14immolex 2012, 49 - 51 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob das Anbringen einer Alarmanlage mit Außensirene an einem Geschäftslokal ein wichtiges Interesse zugunsten des Mieters darstellt. Wird der Mietgegenstand wesentlich geändert?

Rechtsgrundlagen: § 9 MRG

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