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Grunderwerbsteuer - Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs muss nicht zwangsläufig durch die seinerzeitigen Vertragsparteien erfolgen

SteuerrechtJudikaturIng. Mag. Walter Stingl, StB, WP (Anmerkung)immolex 2012/13immolex 2012, 30 - 31 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht hatte sich in Hinblick auf die Befreiungsbestimmung des § 17 Abs 2 GrEStG mit der Frage zu befassen, ob die Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs in Hinblick auf einen Doppelverkauf jedenfalls von einem der am Geschäft beteiligten Vertragspartner zu erfolgen hat.

Rechtsgrundlagen: § 17 GrEStG

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