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Ausgleichsabgabe für die Nichterfüllung der Stellplatzverpflichtung (Wien) - Änderung der Rechtslage und Wechsel in der Stellung des Bauwerbers

SteuerrechtJudikaturIng. Mag. Walter Stingl, StB, WP (Anmerkung)immolex 2012/104immolex 2012, 321 - 322 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der VwGH der Frage zu, wen die Ausgleichsabgabe für die Nichterfüllung der Stellplatzverpflichtung in Wien trifft. Wie wirkt sich dahingehend bei geänderter Rechtslage eine Auswechslung des Bauwerbers aus?

Rechtsgrundlagen: § 36 Wr GarG; § 36a Wr GarG; § 40 Wr GarG; § 41 Wr GarG; § 42 Wr GarG

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