Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich in Hinblick auf ein Superädifikat klärend der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Kündigungsreglement des MRG analog heranzuziehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 MRG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich in Hinblick auf ein Superädifikat klärend der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Kündigungsreglement des MRG analog heranzuziehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 MRG