§ 17 Abs 1 Z 1 GrEStG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der grunderwerbssteuerlichen Behandlung der Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs. Löst eine Übertragung vom Treuhänder an den Treugeber bereits Grunderwerbssteuerpflichten aus?
§ 17 Abs 1 Z 1 GrEStG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der grunderwerbssteuerlichen Behandlung der Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs. Löst eine Übertragung vom Treuhänder an den Treugeber bereits Grunderwerbssteuerpflichten aus?