Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat hatte sich der OGH mit der Zulässigkeit eines lebenslangen Kündigungsverzichts zu beschäftigen. In weiterer Folge war zu klären, ob eine solche Vereinbarung, die auch den Gesamtrechtsnachfolger umfasst, als ungewöhnliche Nebenabrede sittenwidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 MRG; § 30 MRG; § 879 ABGB; § 1116 ABGB