Zusammenfassung: Der OGH befasste sich mit der Anspruchslegitimation der Eigentümergemeinschaft bzw. des einzelnen Wohnungseigentümer, wenn ein sich aus Wohnungsbeiträgen ergebender Überschuss vom Verwalter rechtsmissbräuchlich verwendet wird.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 22 WEG