§ 16 Abs 2 MRG; § 37 Abs 1 Z 8 MRG; § 411 ZPO
Gegenständliches Judikat hatte die Frage einer Analyse zuzuführen, ob auch im Außerstreitverfahren die materielle Rechtskraft einer Entscheidung, konkret betreffend die Überprüfung des Richtwertmietzinses, von Amts wegen beachtlich ist.