§ 29 Abs 1 Z 3 MRG
Der OGH setzte sich mit der Berechnung einer 3-Jahresfrist bei Mietverträgen iSd § 902 ABGB auseinander und prüfte das Verhältnis zur Regelung des Europäischen Übereinkommens für die Berechnung von Fristen (BGBl 1983/254).
§ 29 Abs 1 Z 3 MRG
Der OGH setzte sich mit der Berechnung einer 3-Jahresfrist bei Mietverträgen iSd § 902 ABGB auseinander und prüfte das Verhältnis zur Regelung des Europäischen Übereinkommens für die Berechnung von Fristen (BGBl 1983/254).