Zusammenfassung: Der OGH prüfte die Legitimation von Miteigentümern im Hinblick auf Teilungsklagen bei Mischhäusern. Er ging dabei auf die Frage ein, inwieweit die Begründung von Wohnungseigentum die Miteigentumsgemeinschaft aufheben kann.
Rechtsgrundlagen: § 830 ABGB