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Kosten der Errichtung einer Taubenabwehranlage sind keine Betriebskosten

Miet- und WohnrechtJudikaturMMag. Dr. Clemens Limberg, LL.M., RAA (Anmerkung)immolex 2010/14immolex 2010, 46 - 47 Heft 2 v. 1.2.2010

§ 21 MRG

In der angesprochenen Entscheidung war fraglich, ob die Installation einer Taubenabwehrvorrichtung unter den Betriebskostenbegriff des § 21 MRG zu subsumieren ist.

OGH 7.7.2009, 5 Ob 131/09i

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