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Zur Aktivlegitimation eines einzelnen WEers betreffend Mängel

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Christian Prader, RA (Anmerkung)immolex 2010/132immolex 2010, 349 - 350 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Im Mittelpunkt des verfahrensgegenständlichen Sachverhalts steht die Notwendigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft für Verbesserungsbegehren, die sich auf allgemeine Teile der Liegenschaft beziehen. Bedarf es einer Anleitung des Gerichts, wenn die Aktivlegitimation des einzelnen Wohnungseigentümers bestritten wird?

Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 28 WEG; § 182a ZPO

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