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Zur Klagsmöglichkeit bei eigenmächtigen Änderungen durch einen WEer

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Christian Prader, RA (Anmerkung)immolex 2010/131immolex 2010, 347 - 349 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass im Falle einer genehmigungslosen Widmungsänderung die Eigentumsfreiheitsklage dem einzelnen Wohnungseigentümer offensteht, wobei alleine die Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung Gegenstand des Verfahrens ist.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 WEG; § 523 ABGB

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