Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Frage, ob sich der Anwendungsbereich des § 13 Abs 4 WGG auch auf den Eintritt naher Angehöriger in einen Mietvertrag bezieht. Fraglich war weiters, ob auch auf die Entgeltregelung des § 13 Abs 4 leg cit die Deckelung des § 46 Abs 2 MRG anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 4 WGG; § 13 Abs 6 WGG; § 20 Abs 1 Z 1 WGG; § 46 Abs 2 MRG