§ 20 Abs 1 Z 2 EStG
Der VwGH befasste sich mit der Frage, in welchem Umfang Aufwendungen für ein Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors im Hinblick auf § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG geltend gemacht werden können, wenn dieser Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professor und aus selbständiger Arbeit auf Grund eines Vortragshonorars erzielt hat.