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Vermögensverlust nur ausnahmsweise außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtJudikaturimmolex 2010/127immolex 2010, 328 - 329 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob ein Vermögensverlust iFe eines Vermögensschadens, der durch die Rückwidmung in Grünland bewirkt wurde, als außergewöhnliche Belastung anzusehen ist, der im Ausmaß der Ersatzbeschaffungskosten steuerlich absetzbar ist.

Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

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