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Aufschiebend bedingter Räumungsvergleich - Beginn der Frist für die Anzeige

Miet- und WohnrechtJudikaturMag. Simone Maier-Hülle, RAimmolex 2009/95immolex 2009, 273 - 274 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 10 MRG

Der OGH hat festgestellt, dass im Falle eines einvernehmlichen Räumungsvergleichs die Frist für die Anzeige, mit der Ersatz für Aufwendungen begehrt wird, erst mit Rechtswirksamkeit des Vergleichs zu laufen beginnt.

OGH 25.11.2008, 5 Ob 199/08p

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