§ 1090 ABGB; § 1 Abs 2 Z 3a MRG; § 1 Abs 1 MRG
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob die Inbestandgabe einer Messehalle nur zu bestimmten Zeiten (Frühjahr, Herbst) gleichgehalten werden kann wie eine Inbestandgabe einer Messehalle. Geprüft wurde weiters, ob eine während des gesamten Zeitraums in Bestand gegebene Halle dem § 1 Abs 2 Z 3a MRG unterliegen kann. Mit Anmerkungen von Christian Prader.